Erstgespräch & Kosten
Zu Beginn erhalten Sie in einem Erstgespräch eine kurze Aufklärung darüber, wie ich arbeite und worauf Sie sich verlassen können (Psychologengesetz 2013).
Fortbildungspflicht zu psychologischen und anderen berufsrelevanten Wissenschaften. § 33
Welche Daten gespeichert werden und das diese nur bei wenigen Voraussetzungen an Dritte weitergegeben werden dürfen. Aufklärung darüber. §34 Abs. 6
Danach erfolgt ein ausführliches Explorationsgespräch (Erstgespräch)- abgestimmt auf ihr konkretes Anliegen.
Aus diesem Gespräch werden Ziele erarbeitet, die der Klient in weiterer Folge erreichen möchte und wie er diese umsetzen kann.
Je nach Bedarf und Fragestellung erfolgt die weitere klinisch-gesundheitspsychologische Beratung/ Behandlung durch mich, bzw. wird an eine geeignete Stelle oder Person weitervermittelt. Dabei ist es mir wichtig dabei neutral, sachlich und wertschätzend zu beraten. Danach sollten Sie in der Lage sein, die nächsten Schritte zu planen und umzusetzen.
Kosten
Wichtige Information: Bitte lassen sie sich für unser erstes Gespräch, von ihrem Hausarzt eine Überweisung an mich ausstellen, da die Kosten für meine Exploration zum Teil bis zu Gänze übernommen werden!
Grund der Zuweisung: Exploration und klinisch psychologische Diagnostik.
Jede weitere Einheit klinisch- psychologischer/ gesundheitspsychologischer Beratung, Diagnostik und Behandlung kostet €80.-/; Dabei entspricht eine Einheit 60 Minuten. Sollte es einmal länger dauern, weil es ihre Anliegen erfordern und wir über diese Einheit weiterarbeiten, nehme ich mir je nach Verfügbarkeit Zeit und verlange für jede weitere 15 Minuten, €20.-
Die Kosten für Einzel-, Paar- oder Gruppen entsprechen ebenfalls immer €80.-/ 60min.
Bei der Verwendung von klinisch-psychologischen oder gesundheitspsychologischen Diagnoseverfahren, entstehen je nach den verwendeten Verfahren unterschiedliche Kosten. Dazu werden Sie vor deren Anwendung im Detail informiert. Die Kosten variieren nach dem jeweiligen Aufwand und der Fragestellung. Zur Klärung einer klinisch- psychologischen Fragestellung (krankheitswertige Zustandsbilder) werden die daraus entstehenden Kosten, ca. zur Hälfte bis drei Viertel von den Krankenkassen refundiert (KGKK, VAEB, BVA, SVA, SVB). Diese Kostenrückerstattungen sollen auch nach den geplanten Zusammenlegungen verschiedener Krankenkassen und der Bildung des „Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger“ erhalten bleiben (Auskunft 16.12.2019).
Es hat sich für meine Klienten und mich als praktikabler erwiesen, das Geld vor einer Einheit in Bar mitzunehmen und mir nach der Dienstleistung persönlich zu übergeben.
Für Vortragstätigkeiten und die Abhaltung von Workshops, ersuche ich Sie gesondert mit mir in Kontakt zu treten, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu vereinbaren und abzuklären.
Bei Terminabsagen: Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine vorher vereinbarte Einheit einzuhalten, ersuche ich Sie, mir bis spätestens 24h vor dem Termin, eine Absage zukommen zu lassen. Diese wird auch entsprechend beantwortet und somit bestätigt. Bleibt dies aus, muss ich Ihnen die versäumte Einheit in Rechnung stellen.
Die Übernahme meiner Leistungen für die Beratung, Diagnostik und Behandlung, wird durch die gesetzlichen Krankenkassen bisher nicht übernommen. Jedoch bieten einige private Zusatzversicherungen eine Kostenrückerstattung an. Ich ersuche Sie daher, sich darüber im Vorfeld zu informieren.
Klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Beratung, Diagnostik und Behandlung sind nach § 6 UStG Paragraph 1 Ziffer 19, 27 Umsatzsteuer befreit.