Erstgespräch & Kosten

Zu Beginn erhalten Sie in einem Erstgespräch eine kurze Aufklärung darüber, wie ich arbeite und worauf Sie sich verlassen können (Psychologengesetz 2013).

  • Was ist unter Klinisch-psychologischer und gesundheitspsychologischer Beratung, Diagnostik und Behandlung zu verstehen?
  • Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen nach den aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen der Wissenschaft (state of the art). § 32
    Fortbildungspflicht zu psychologischen und anderen berufsrelevanten Wissenschaften. § 33
  • Nach der Klärung ihres Anliegens, erfolgt eine Aufklärung über die möglichen Vorgangsweisen (Art, Umfang und Verlauf und die Anwendung von diagnostischen Verfahren) und welche Kosten damit verbunden sind. Sollte sich die Vorgangsweise in der Behandlung verändern, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt. §34 Abs. 1-3, 5
  • Aufklärung bei möglichen Risiken der Behandlung, bzw. welche Folgen einer unterbliebenen Behandlung folgen könnten. §34 Abs. 2-4
    Welche Daten gespeichert werden und das diese nur bei wenigen Voraussetzungen an Dritte weitergegeben werden dürfen. Aufklärung darüber. §34 Abs. 6
  • Dokumentationspflicht § 35 über die Vorgeschichte, vorhandene Diagnosen, den bisherigen Krankheitsverlauf, den Beginn, den Verlauf, verwendete Methoden und die Beendigung der klinisch- gesundheitspsychologischen Leistungen. Art, Umfang, Ergebnisse der Diagnostik und daraus entstandene signifikante Ergebnisse und Diagnosen. Vereinbartes Honorar aus dem Behandlungsvertrag. Aufklärung über Konsultation oder Empfehlungen von Leistungen von Berufsangehörigen anderer Gesundheitsberufe. Klienten besitzen das Recht sich diese Dokumentation anzusehen (Auskunftspflicht §36).
  • Für den behandelnden Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen besteht eine Verschwiegenheitspflicht, über alle in ihrer Berufsausübung bekannt gewordenen Geheimnisse gegenüber den Klienten. Nur der Klient ist dazu ermächtigt mich davon zu entbinden. Aufgrund von Änderungen im Gewaltschutzgesetz 2019, sind mit 30.10.2019 Veränderungen in der Verschwiegenheitsregelung für Klinische und Gesundheitspsychologen in Kraft getreten. Darüber werden die Klienten, bzw. deren gesetzlichen Vertreter (im Falle von Minderjährigkeit) im Rahmen des zu unterschreibenden Behandlungsvertrages informiert und aufgeklärt.
  • Generell werden mit dem zu unterschreibenden Behandlungsvertrag, noch einmal wichtige Themen (wie Datenschutz, Terminabsage, Nutzung Whats App) für die künftige Inanspruchnahme meiner Leistungen gemeinsam mit dem Klienten geklärt und vereinbart.

Danach erfolgt ein ausführliches Explorationsgespräch (Erstgespräch)- abgestimmt auf ihr konkretes Anliegen.

  • Vorgeschichte (Biographische Ereignisse, Herkunftsfamilie, soziales Umfeld, kritische Live Events, Ausbildung, Beruf, Konflikte mit dem Gesetz?)
  • Beschwerden/ Belastungen/ Probleme/ Leidensdruck (seit wann, in welcher Form)
  • Bisherige Abklärungen/ Behandlungen
  • Einnahme von Medikamenten/ Verwendung von psychotropen Substanzen
  • Vorhandene Suizidgedanken
  • Ressourcen, Fähigkeiten, Begabungen und Hobbies des Klienten

Aus diesem Gespräch werden Ziele erarbeitet, die der Klient in weiterer Folge erreichen möchte und wie er diese umsetzen kann.
Je nach Bedarf und Fragestellung erfolgt die weitere klinisch-gesundheitspsychologische Beratung/ Behandlung durch mich, bzw. wird an eine geeignete Stelle oder Person weitervermittelt. Dabei ist es mir wichtig dabei neutral, sachlich und wertschätzend zu beraten. Danach sollten Sie in der Lage sein, die nächsten Schritte zu planen und umzusetzen.